Helfen statt Strafen: Unterstützung im Umgang mit Suchtmittel-Anlassfällen nach §13 SMG
Wenn aufgrund bestimmter Tatsachen der Verdacht besteht, dass Schüler*innen illegale Substanzen (z.B. Cannabis) in der Schule konsumiert haben, muss die Schulleitung Maßnahmen nach §13 Suchtmittelgesetz einleiten.
Dabei gilt der Grundsatz “Helfen statt Strafen”, wonach die Schule verpflichtet ist, betroffenen Schüler*innen gezielte Hilfe anzubieten. Die Schulleitung hat dabei die Aufgabe das Verfahren einzuleiten und das schulinterne Krisenmanagement zu führen.
Dieses Angebot hilft der Schule, korrekt und kompetent auf Anlassfälle zu reagieren und die richtigen Schritte zu setzen.
Kosten: kostenloses Angebot
Zielgruppe:
- Eltern
- Pädagog*innen
- Schüler*innen
Dauer:
- Coaching der Schulleitung 2 EH
- Pädagogische Konferenz 2–4 EH
- Elternabend 2 EH
- Schüler*innen–Workshops 4 EH