QUICK LINKS:
Schulleitung
1 – 2 EH
für Fachkräfte
4 EH
für Eltern und Erziehende
2 EH
für Jugendliche (altersangepasst)
4 EH
Dieses Angebot hilft der Schule, korrekt und kompetent auf Anlassfälle zu illegalem Suchtmittelmissbrauch zu reagieren und die richtigen Schritte zu setzen. Dabei werden im Gespräch die optionalen Unterstützungsmöglichkeiten nach dem Bedarf der Schule erörtert:
Schulleiter*innen, Fachkräfte, Jugendliche, Eltern und Erziehende
Je nach Modul werden folgende Inhalte bei unserem Angebot bearbeitet:
Mag.a Sabrina Schmied
s.schmied@fachstelle.at
02742 / 314 40 DW 25
office@fachstelle.at
02742 / 314 40
Kosten:
kostenlos
Zielgruppe:
Schulleiter*innen
Fachkräfte
Jugendliche
Eltern und Erziehende
Module:
Coaching
Fortbildung
Infoabend
Workshop
Dauer:
Coaching der Schulleitung 1–2 EH
Fachkräftefortbildung 4 EH
Infoabend für Eltern und Erziehende 2 EH
Workshop für Jugendliche 4 EH
Anlassfall eines Drogenmissbrauchs – aufgrund der daraus resultierenden Verunsicherung konnte durch die rasche, fachlich kompetente Information bzw. den Workshop Klärung geschaffen werden. Strategien zum besseren Umgang mit dem Phänomen wurden vorgestellt.
Das Programm war für unser Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sehr wichtig, um Vergangenes aufarbeiten und abschliessen zu können und uns in Bezug auf dieses Thema zu schulen. Wir haben durch den Workshop erfahren, wie Suchtprävention an Schulen aussehen kann und sind motiviert worden, dieses Thema in den Unterricht einzubauen.
Hier finden Sie alle Schritte des Projekts – von der Buchung bis zum Feedback:
Sie senden uns über das Buchungs-Formular eine konkrete Projekt-Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch.
Wir kontaktieren Sie und klären mit Ihnen, welche optionalen Module gewünscht sind und wie wir das Projekt an Ihrer Schule durchführen.
Sie bekommen von uns per Mail eine Buchungsbestätigung und weitere Materialien (Kontaktdaten der*s hauptverantwortlichen Referent*in, Posterversand etc.).
Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, um den genauen Projektablauf (und ggf. ‑inhalte) zu besprechen.
Bitte informieren Sie die Eltern und Erziehenden jener Klassen, die einen Workshop besuchen.
Der vorgefertigte Informationsbrief der Fachstelle NÖ ist downloadbar.
Wenn Sie einen Infoabend für Erziehende gebucht haben, verwenden Sie gerne unsere vorgefertige Einladung mit Anmeldeoption dazu. Teilen Sie uns bitte bis spätestens 2 Wochen vor dem Infoabend mit, wie viele Teilnehmer*innen zu erwarten sind.
Informieren Sie bitte auch Ihre Kolleg*innen über die Fachkräfte-Fortbildung. Auch für die Fortbildung bitten wir Sie, uns bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin mitzuteilen, wie viele Teilnehmer*innen zu erwarten sind.
Der Infoabend für Eltern und Erziehende findet zeitlich vor den Klassen-Workshops statt, er wird durch eine*n Referent*in durchgeführt und dauert 2 Schulstunden (à 50 Minuten).
Auch die Fachkräfte-Fortbildung wird durch eine*n Referent*in durchgeführt und dauert 4 Schulstunden (à 50 Minuten). Die Fortbildung sollte ebenso unbedingt vor den Klassen-Workshops stattfinden.
Pro Schulklasse findet ein Workshop statt. Ein Workshop wird von 2 Referent*innen der Fachstelle NÖ durchgeführt und dauert 4 Schulstunden (à 50 Minuten). Es können mehrere Gruppen zugleich und/oder an verschiedenen Tagen arbeiten.
Nach Projektabschluss bekommen Sie per Mail einen Link zu unserem online Feedback-Fragebogen. Bitte füllen Sie ihn aus – Ihr Feedback ist wichtig für unsere Arbeit!
Fachkräfte sind meistens die ersten Personen, denen Veränderungen im Wesen von Jugendlichen auffallen. Suchtmittelkonsum kann hier eine Ursache dieser Verhaltensänderung sein. Oder sie werden von Mitschüler*innen darüber informiert, dass jemand in der Klasse konsumiert. Diese Verdachtsmomente können auf einen illegalen Drogenkonsum hindeuten, müssen es jedoch nicht. Es ist daher wichtig, betroffene Jugendliche über einen Zeitraum gut zu beobachten. Deuten viele Indizien auf einen Drogenkonsum hin, ist die Schule verpflichtet, §13 nach dem SMG einzuleiten. Dies kann viele Unsicherheiten in der Vorgehensweise bergen. Die Polizei ist hier zu keinem Zeitpunkt zu informieren.
Bei einem ersten telefonischen Kontakt geben wir von der Fachstelle NÖ erste Informationen zum Umgang mit betroffenen Schüler*innen und zur Umsetzung des §13. Dies kann anonym geschehen oder mit einer Projektbuchung verbunden sein. Unsere Angebote zum Projekt Helfen statt Strafen sind alle nach Bedarf wählbar. Wir stehen Ihnen jedoch bei jeder Unsicherheit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sei es ein Coaching für die Direktion oder ein gesamtes Projekt mit Einbezug von Direktion, Fachkräfte, Schulklassen und Eltern.
Bei der Fachkräfte-Fortbildung erörtern wir neben dem Ziel des Prinzips von Helfen statt Strafen die korrekte Vorgehensweise bei Anlassfällen nach §13. Wir erörtern gemeinsam, was ein begründeter Verdacht ist, wie Verdachtsmomente dokumentiert werden und ab wann die Schulleitung die Umsetzung übernimmt. Neben den Ursachen und Gründen einer Suchtentstehung klären wir, ab wann man von einer Abhängigkeitserkrankung spricht und was damit verbundene Schutz- und Rikofaktoren bewirken.
Zur Umsetzung des §13 SMG empfehlen wir die Broschüre des Bundesministeriums “Handlungsleitfaden zur Umsetzung des §13 Suchtmittelgesetz an der Schule” als Download auf unserer Website. Zusätzlichen haben wir für Sie alle relevanten Informationen zu der Thematik und unseren Angeboten auf unserer Literatur- und Linkliste zum SMG §13 zusammengefasst.
Wenn Sie einen Infoabend für Eltern und Erziehende buchen, stellen wir Ihnen gerne eine offizielle Einladung der Fachstelle NÖ mit Angabe von Inhalten und der Möglichkeit zur Anmeldung zur Verfügung. Sollten Sie keinen Infoabend für Erziehende planen, können Sie diese mit unserem vorgefertigten Informationsbrief zu Workshop-Inhalten in Kenntnis setzen. Beide Dokumente können direkt auf dieser Seite downgeloadet werden.
Als Erziehende*r machen Sie sich selbstverständlich Sorgen, wenn Ihr Kind von Suchtmittelkonsum betroffen ist. Aber auch, wenn es in Kontakt zu konsumierenden Jugendlichen steht. Probierkonsum ist oftmals Teil in der Entwicklung von Jugendlichen und muss nicht sofort zu einem krankhaften Abhängigkeitsverhalten führen. Allerdings gibt es gesetzliche Vorgaben dazu, wenn ein*e Jugendliche*r in der Schule verdächtigt wird, illegale Substanzen zu konsumieren. Unser Projekt Helfen statt Strafen erläutert die genaue Vorgehensweise des §13 nach dem Suchtmittelgesetz für Betroffene unabhängig deren Alters.
Im Rahmen dieses Projekts werden Sie als Erziehende*r eventuell zu einem Infoabend eingeladen und darüber informiert, dass unser suchtpräventives Projekt an der Schule Ihres Kindes angeboten wird. Dieser dauert 2 Schulstunden (à 50 Minuten).
Bei diesem Infoabend werden folgende Themen bearbeitet:
Informationen über den Termin des Infoabends für Eltern und Erziehende bekommen Sie von einer Fachkraft Ihres Schulstandort.
Die*der zuständige Fachkraft an Ihrer Schule wird die Einladung zum Termin mit Datum und Ort der Veranstaltung ausfüllen und an Sie austeilen. Bitte kreuzen Sie an, ob Sie daran teilnehmen können oder nicht und retournieren Sie den unteren Abschnitt an die Schule.
Fachstelle für
Suchtprävention NÖ
Linzer Straße 17/1
A-3100 St. Pölten
+43/2742/31 440
+43/2742/31 44019 (Fax)
* Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten verarbeiten dürfen.
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