junger Bursche mit Kaputzensweater schaut im Dunklen auf den Laptop © Chepko Danil - stock.adobe.com

Viel­leicht kommt es man­chen so vor, als ob von allen Sei­ten nur noch Gefah­ren dro­hen, vor allem von Sei­ten des Inter­nets und vor allem unse­ren Kin­dern. Sobald unse­re Kin­der einen eige­nen Zugang zum Inter­net haben, egal ob über Han­dy, Tablet oder PC, kön­nen sie mit Men­schen kon­fron­tiert wer­den, die kei­ne guten Absich­ten haben. Zwar ver­su­chen wir mit­hil­fe von Kin­der­si­che­run­gen, Jugend­schutz­ein­stel­lun­gen oder Bild­schirm­zeit­be­schrän­kun­gen regu­lie­rend ein­zu­grei­fen, doch nichts bie­tet einen 100%igen Schutz. Daher ist es beson­ders wich­tig, sich aktiv mit den mög­li­chen Gefah­ren aus­ein­an­der­zu­set­zen, um im Ernst­fall gut reagie­ren zu können.

Unse­re Gesetz­ge­bung passt sich lau­fend an neue Gege­ben­hei­ten an und ver­sucht opti­ma­le Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, damit das Inter­net ein mög­lichst siche­rer Raum für uns alle ist. Um bei den vie­len Ver­än­de­run­gen den Über­blick nicht zu ver­lie­ren und auf dem neu­es­ten Stand zu blei­ben, hat die Fach­stel­le für Prä­ven­ti­on Nie­der­ös­ter­reich sich im Rah­men einer Fort­bil­dung Unter­stüt­zung vom Ver­ein safer­inter­net geholt.

Die Juris­tin Mag.a Lau­ra Pink teil­te mit uns ihre Exper­ti­se rund ums The­ma sexua­li­sier­te Cyber­ge­walt, klär­te uns über die aktu­el­le recht­li­che Situa­ti­on auf und stell­te sich unse­ren Fra­gen und Bei­spie­len aus dem Berufsalltag.

Was ist jetzt was? – Eine Über­sicht über die vie­len Begrifflichkeiten

Sexua­li­sier­te Cyber­ge­walt gehört lei­der inzwi­schen zum All­tag von vie­len Jugend­li­chen. Und sie betrifft alle Geschlech­ter, auch wenn sich Bur­schen oft nicht als Betrof­fe­ne sehen und Gefah­ren dadurch erst spät als sol­che erken­nen. Zu sexua­li­sier­ter Cyber- bzw. Onlin­ege­walt gehö­ren Phä­no­me­ne wie z.B. Sextor­ti­on, Cyber­g­roo­ming oder auch Cybermobbing.

Von Sextor­ti­on spricht man, wenn sich Täter*innen durch pri­va­te Chats inti­me Bil­der oder Vide­os erschlei­chen und dann mit deren Ver­öf­fent­li­chung dro­hen. Meist steht hin­ter Sextor­ti­on eine kri­mi­nel­le Orga­ni­sa­ti­on, sie kann aber auch von Gleich­alt­ri­gen aus­ge­hen. Die Dro­hung der Ver­öf­fent­li­chung kann als gefähr­li­che Dro­hung mit einer Ver­let­zung der Ehre und/oder des höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­reichs gewer­tet wer­den und erfüllt damit die Vor­aus­set­zun­gen für §105 StGB (Nöti­gung) und §144 StGB (Erpres­sung).

Cyber­g­roo­ming oder auch Onlin­eg­roo­ming bezeich­net eine mani­pu­la­ti­ve Vor­ge­hens­wei­se, bei der Erwach­se­ne sich gezielt das Ver­trau­en von Min­der­jäh­ri­gen erschlei­chen, um die­se aus­zu­nut­zen. Das Ziel dahin­ter ist meis­tens ein rea­les Tref­fen mit der betrof­fe­nen Per­son. In Öster­reich ist Cyber­g­roo­ming im §208a (Anbah­nung von Sexu­al­kon­tak­ten zu Unmün­di­gen) erfasst und straf­bar, wenn das betrof­fe­ne Kind unter 14 Jah­re alt ist.

Cyber­mob­bing wird wie­der­um durch vie­le Para­gra­phen abge­deckt und ist immer abhän­gig vom Ein­zel­fall. Zu erwäh­nen wären z.B. §107c StGB (Unzu­mut­ba­re Beein­träch­ti­gung des Lebens) oder §111 StGB (Üble Nachrede).

Bereits an die­sen weni­gen beschrie­be­nen Para­gra­phen fällt auf, wie vie­le Berei­che unse­res täg­li­chen Lebens durch Cyber­ge­walt beein­flusst wer­den kön­nen und wie schwer­wie­gend die Aus­wir­kun­gen für Betrof­fe­ne sind. Jede Gewalt­form, ob phy­sisch oder psy­chisch, ob online oder off­line, wirkt sich direkt auf das Leben von Betrof­fe­nen aus und bedarf oft jah­re­lan­ger, pro­fes­sio­nell beglei­te­ter Aus­ein­an­der­set­zung, um die­se Erfah­run­gen zu verarbeiten.

Nicht zu Cyber­ge­walt zu zäh­len ist Sex­ting. Bei Sex­ting han­delt es sich erst­mal näm­lich nicht um eine gewalt­vol­le Hand­lung, son­dern um das ein­ver­nehm­li­che Ver­schi­cken von selbst­pro­du­zier­ten Nackt­fo­tos oder sexu­ell ein­deu­ti­gen Vide­os. Wich­tig dabei zu beto­nen ist die Ein­ver­nehm­lich­keit, sowohl auf Ersteller*innen- als auch auf Empfänger*innen-Seite. Ist die­se gege­ben, kann Sex­ting einem „Sich aus­pro­bie­ren“ und als Bestand­teil einer Part­ner­schaft die­nen – sei es aus Spaß oder um sich selbst sexy zu fin­den etc. Straf­recht­lich rele­vant wird es aber, sobald die Per­son, die das Bild erhal­ten hat, die­ses drit­ten Per­so­nen zeigt oder wei­ter­lei­tet. Gere­gelt wer­den die­se Hand­lun­gen im §207a („Bild­li­ches sexu­al­be­zo­ge­nes Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al und bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­ne Dar­stel­lun­gen min­der­jäh­ri­ger Personen“).

Mehr zum The­ma Sex­ting und, wie wir Jugend­li­chen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit ver­mit­teln kön­nen, fin­den Sie hier.

Im Gegen­satz zum Sex­ting besteht beim unge­frag­ten Ver­schi­cken von soge­nann­ten Dick­pics kei­ne Ein­ver­nehm­lich­keit. Was frü­her nur im Jugend­schutz­ge­setz ver­an­kert war, ist seit dem 01. Sep­tem­ber 2025 nun im Straf­ge­setz­buch unter § 218 StGB Abs. 1b („Sexu­el­le Beläs­ti­gung und öffent­li­che geschlecht­li­che Hand­lun­gen“) zu fin­den. Wer absicht­lich und unauf­ge­for­dert Geni­tal­bil­der (auch künst­lich erstell­te) ver­sen­det und damit eine Beläs­ti­gung ver­ur­sacht, macht sich strafbar.

Recht auf eige­ne Erfah­run­gen, aber informiert!

Jugend­li­che wer­den ihre eige­nen Erfah­run­gen machen und das soll auch so sein. Dar­un­ter wer­den sich vie­le gute befin­den, aber sicher auch die eine oder ande­re nega­ti­ve. Und genau dafür ist die­se Zeit auch da, das gehört zum Erwach­sen­wer­den dazu. Auch wenn wir unse­re Kin­der ger­ne vor allen Übeln die­ser Welt beschüt­zen möch­ten, ist es ers­tens nicht mög­lich und zwei­tens wür­den wir ihnen damit kei­nen wah­ren Gefal­len tun. Aller­dings liegt es in unse­rer Ver­ant­wor­tung, als ihre erwach­se­nen Bezugs­per­so­nen, sie mit Infor­ma­tio­nen aus­zu­stat­ten, um neue Erfah­run­gen risi­ko­be­wusst zu machen.

Sich mit den recht­li­chen Hin­ter­grün­den aus­ein­an­der­zu­set­zen, erscheint man­chen viel­leicht als tro­cken und lang­wei­lig, aber beson­ders für Jugend­li­che ist es wich­tig dar­über infor­miert zu sein, um nicht selbst (unbe­ab­sich­tigt) zu Täter*innen zu wer­den. So wich­tig wie die recht­li­chen Grund­la­gen sind auch die The­men Gren­zen und Gefüh­le. Wie fühlt es sich an, von ande­ren belei­digt zu wer­den? Was mach das mit mir? In wel­chen Situa­tio­nen füh­le ich mich wohl und in wel­chen nicht mehr? Wie erken­ne ich die Gren­zen von ande­ren? All das sind Fra­gen, die Kin­dern und Jugend­li­chen dabei hel­fen schwie­ri­ge Situa­tio­nen zu been­den bzw. auch ande­re nicht in sol­che Situa­tio­nen zu bringen.

Wer kann helfen?

Auch das Wis­sen, dass es ok ist sich Hil­fe zu holen und dass man nicht alles allein schaf­fen muss bzw. kann, soll­te ver­mit­telt werden.

Für jede schein­bar aus­sichts­lo­se Situa­ti­on gibt es Expert*innen, die mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen und einem hel­fen, die­ses Ereig­nis gut durch­zu­ste­hen. Zu nen­nen wären hier die Ver­ei­ne ZARA, Stopli­ne und auch die öster­rei­chi­schen Kinderschutzzentren.

Geht es zum Bei­spiel um Bil­der oder Vide­os, die ohne Ein­ver­ständ­nis der Ersteller*innen ins Inter­net hoch­ge­la­den wur­den, gibt es die soge­nann­ten Trus­ted Flag­ger („Ver­trau­ens­vol­le Hin­weis­ge­ber“). Dabei han­delt es sich um eige­ne Insti­tu­tio­nen, die über einen direk­ten Kon­takt zu den meis­ten gän­gi­gen Online­platt­for­men ver­fü­gen und daher schnell dafür sor­gen kön­nen, dass wider­recht­li­che Inhal­te wie­der ent­fernt wer­den. Trus­tet Flag­ger in Öster­reich sind z.B. Rat auf Draht und die Inter­net Ombudsstelle.

Als Kom­pe­tenz­zen­trum für Prä­ven­ti­on in Nie­der­ös­ter­reich sieht sich die Fach­stel­le nicht nur als Ansprech­per­son und Ver­mitt­le­rin für alle Fra­gen rund um Prä­ven­ti­on, son­dern erreicht mit ihren zahl­rei­chen Pro­jek­ten ein brei­tes Spek­trum der Bevölkerung.

Wich­tig zu wis­sen ist, dass es sich beim Inter­net nicht um einen rechts­frei­en Raum han­delt, auch wenn es uns manch­mal so vor­kom­men mag. Es gibt Geset­ze, die uns vor Gewalt­ta­ten schüt­zen und es gibt Expert*innen, die uns unter­stüt­zen kön­nen. Es ist nicht die Schuld der betrof­fe­nen Men­schen, wenn sie Gewalt erfah­ren, son­dern immer die der­je­ni­gen, wel­che die­se Gewalt aus­üben, egal ob im Inter­net oder im rea­len Leben.


AUTORIN

Pro­jekt­lei­tung Sexu­al­päd­ago­gik
02742 – 31440 DW 23