Vielleicht kommt es manchen so vor, als ob von allen Seiten nur noch Gefahren drohen, vor allem von Seiten des Internets und vor allem unseren Kindern. Sobald unsere Kinder einen eigenen Zugang zum Internet haben, egal ob über Handy, Tablet oder PC, können sie mit Menschen konfrontiert werden, die keine guten Absichten haben. Zwar versuchen wir mithilfe von Kindersicherungen, Jugendschutzeinstellungen oder Bildschirmzeitbeschränkungen regulierend einzugreifen, doch nichts bietet einen 100%igen Schutz. Daher ist es besonders wichtig, sich aktiv mit den möglichen Gefahren auseinanderzusetzen, um im Ernstfall gut reagieren zu können.
Unsere Gesetzgebung passt sich laufend an neue Gegebenheiten an und versucht optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Internet ein möglichst sicherer Raum für uns alle ist. Um bei den vielen Veränderungen den Überblick nicht zu verlieren und auf dem neuesten Stand zu bleiben, hat die Fachstelle für Prävention Niederösterreich sich im Rahmen einer Fortbildung Unterstützung vom Verein saferinternet geholt.
Die Juristin Mag.a Laura Pink teilte mit uns ihre Expertise rund ums Thema sexualisierte Cybergewalt, klärte uns über die aktuelle rechtliche Situation auf und stellte sich unseren Fragen und Beispielen aus dem Berufsalltag.
Was ist jetzt was? – Eine Übersicht über die vielen Begrifflichkeiten
Sexualisierte Cybergewalt gehört leider inzwischen zum Alltag von vielen Jugendlichen. Und sie betrifft alle Geschlechter, auch wenn sich Burschen oft nicht als Betroffene sehen und Gefahren dadurch erst spät als solche erkennen. Zu sexualisierter Cyber- bzw. Onlinegewalt gehören Phänomene wie z.B. Sextortion, Cybergrooming oder auch Cybermobbing.
Von Sextortion spricht man, wenn sich Täter*innen durch private Chats intime Bilder oder Videos erschleichen und dann mit deren Veröffentlichung drohen. Meist steht hinter Sextortion eine kriminelle Organisation, sie kann aber auch von Gleichaltrigen ausgehen. Die Drohung der Veröffentlichung kann als gefährliche Drohung mit einer Verletzung der Ehre und/oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs gewertet werden und erfüllt damit die Voraussetzungen für §105 StGB (Nötigung) und §144 StGB (Erpressung).
Cybergrooming oder auch Onlinegrooming bezeichnet eine manipulative Vorgehensweise, bei der Erwachsene sich gezielt das Vertrauen von Minderjährigen erschleichen, um diese auszunutzen. Das Ziel dahinter ist meistens ein reales Treffen mit der betroffenen Person. In Österreich ist Cybergrooming im §208a (Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen) erfasst und strafbar, wenn das betroffene Kind unter 14 Jahre alt ist.
Cybermobbing wird wiederum durch viele Paragraphen abgedeckt und ist immer abhängig vom Einzelfall. Zu erwähnen wären z.B. §107c StGB (Unzumutbare Beeinträchtigung des Lebens) oder §111 StGB (Üble Nachrede).
Bereits an diesen wenigen beschriebenen Paragraphen fällt auf, wie viele Bereiche unseres täglichen Lebens durch Cybergewalt beeinflusst werden können und wie schwerwiegend die Auswirkungen für Betroffene sind. Jede Gewaltform, ob physisch oder psychisch, ob online oder offline, wirkt sich direkt auf das Leben von Betroffenen aus und bedarf oft jahrelanger, professionell begleiteter Auseinandersetzung, um diese Erfahrungen zu verarbeiten.
Nicht zu Cybergewalt zu zählen ist Sexting. Bei Sexting handelt es sich erstmal nämlich nicht um eine gewaltvolle Handlung, sondern um das einvernehmliche Verschicken von selbstproduzierten Nacktfotos oder sexuell eindeutigen Videos. Wichtig dabei zu betonen ist die Einvernehmlichkeit, sowohl auf Ersteller*innen- als auch auf Empfänger*innen-Seite. Ist diese gegeben, kann Sexting einem „Sich ausprobieren“ und als Bestandteil einer Partnerschaft dienen – sei es aus Spaß oder um sich selbst sexy zu finden etc. Strafrechtlich relevant wird es aber, sobald die Person, die das Bild erhalten hat, dieses dritten Personen zeigt oder weiterleitet. Geregelt werden diese Handlungen im §207a („Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“).
Mehr zum Thema Sexting und, wie wir Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang damit vermitteln können, finden Sie hier.
Im Gegensatz zum Sexting besteht beim ungefragten Verschicken von sogenannten Dickpics keine Einvernehmlichkeit. Was früher nur im Jugendschutzgesetz verankert war, ist seit dem 01. September 2025 nun im Strafgesetzbuch unter § 218 StGB Abs. 1b („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) zu finden. Wer absichtlich und unaufgefordert Genitalbilder (auch künstlich erstellte) versendet und damit eine Belästigung verursacht, macht sich strafbar.
Recht auf eigene Erfahrungen, aber informiert!
Jugendliche werden ihre eigenen Erfahrungen machen und das soll auch so sein. Darunter werden sich viele gute befinden, aber sicher auch die eine oder andere negative. Und genau dafür ist diese Zeit auch da, das gehört zum Erwachsenwerden dazu. Auch wenn wir unsere Kinder gerne vor allen Übeln dieser Welt beschützen möchten, ist es erstens nicht möglich und zweitens würden wir ihnen damit keinen wahren Gefallen tun. Allerdings liegt es in unserer Verantwortung, als ihre erwachsenen Bezugspersonen, sie mit Informationen auszustatten, um neue Erfahrungen risikobewusst zu machen.
Sich mit den rechtlichen Hintergründen auseinanderzusetzen, erscheint manchen vielleicht als trocken und langweilig, aber besonders für Jugendliche ist es wichtig darüber informiert zu sein, um nicht selbst (unbeabsichtigt) zu Täter*innen zu werden. So wichtig wie die rechtlichen Grundlagen sind auch die Themen Grenzen und Gefühle. Wie fühlt es sich an, von anderen beleidigt zu werden? Was mach das mit mir? In welchen Situationen fühle ich mich wohl und in welchen nicht mehr? Wie erkenne ich die Grenzen von anderen? All das sind Fragen, die Kindern und Jugendlichen dabei helfen schwierige Situationen zu beenden bzw. auch andere nicht in solche Situationen zu bringen.
Wer kann helfen?
Auch das Wissen, dass es ok ist sich Hilfe zu holen und dass man nicht alles allein schaffen muss bzw. kann, sollte vermittelt werden.
Für jede scheinbar aussichtslose Situation gibt es Expert*innen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen und einem helfen, dieses Ereignis gut durchzustehen. Zu nennen wären hier die Vereine ZARA, Stopline und auch die österreichischen Kinderschutzzentren.
Geht es zum Beispiel um Bilder oder Videos, die ohne Einverständnis der Ersteller*innen ins Internet hochgeladen wurden, gibt es die sogenannten Trusted Flagger („Vertrauensvolle Hinweisgeber“). Dabei handelt es sich um eigene Institutionen, die über einen direkten Kontakt zu den meisten gängigen Onlineplattformen verfügen und daher schnell dafür sorgen können, dass widerrechtliche Inhalte wieder entfernt werden. Trustet Flagger in Österreich sind z.B. Rat auf Draht und die Internet Ombudsstelle.
Als Kompetenzzentrum für Prävention in Niederösterreich sieht sich die Fachstelle nicht nur als Ansprechperson und Vermittlerin für alle Fragen rund um Prävention, sondern erreicht mit ihren zahlreichen Projekten ein breites Spektrum der Bevölkerung.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum handelt, auch wenn es uns manchmal so vorkommen mag. Es gibt Gesetze, die uns vor Gewalttaten schützen und es gibt Expert*innen, die uns unterstützen können. Es ist nicht die Schuld der betroffenen Menschen, wenn sie Gewalt erfahren, sondern immer die derjenigen, welche diese Gewalt ausüben, egal ob im Internet oder im realen Leben.

AUTORIN
Projektleitung Sexualpädagogik
02742 – 31440 DW 23




