Viele Entscheidungsträger*innen haben bereits erkannt, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Suchtprävention einen großen Impact auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter*innen hat und sie damit ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen. Oft stellt sich gerade am Beginn des Vorhabens jedoch für viele die Frage: Wie gehe ich das am besten für meinen Betrieb an?
Im Folgenden wollen wir exemplarisch mögliche Anfragen von Betrieben bei der Fachstelle NÖ darstellen, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, welche Unterstützungsmöglichkeit es gibt. Dies soll Ihnen dabei helfen, für sich zu entscheiden, welches Angebot für Ihren Betrieb das passendste ist.
Haben Sie ein Angebot für unsere Führungskräfte?
Firma A merkt, dass ihre Führungskräfte häufig ratlos vor Herausforderungen mit konsumierenden Mitarbeiter*innen stehen und möchte Unterstützung anbieten, um sie für das Thema Abhängigkeit und problematischen Konsum fit zu machen.
Die Teilnehmer*innen erhalten Wissen über Grundlagen der Suchtprävention (Ursachen, Schutz & Risikofaktoren etc.), Abhängigkeitserkrankungen und die Früherkennung von problematischem Konsum- bzw. Suchtverhalten. Ein zentraler Inhalt von Führungskräfteschulungen ist der Umgang mit Anlassfällen. Führungskräfte bekommen in Seminaren wertvolles Know-how zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen bei vermutetem Suchtmittelkonsum vermittelt.
Die Teilnahme an dieser Schulung stärkt die Teilnehmer*innen von Firma A, ihre Rolle als Führungskraft wahrzunehmen und frühzeitig bei Auffälligkeiten von Mitarbeiter*innen zu reagieren.
Was ist denn überhaupt alles möglich? Wir wissen noch nicht, was das passendste Angebot für uns ist.
Firma B denkt an, das Thema Suchtprävention für Ihren Betrieb in Angriff zu nehmen, hat aber noch keine konkreten Vorstellungen über das Ausmaß und die Möglichkeiten. Deshalb wünscht sie sich für Entscheidungsträger Informationen in Form eines Sensibilisierungsvortrags.
Ein*e Referent*in der Fachstelle NÖ gibt einen Einblick in die Grundlagen der Suchtprävention sowie einen Überblick der Möglichkeiten und Angebote, die im Betrieb gesetzt werden könnten.
Nach dem Vortag ist für die Entscheidungsträger von Firma B vieles verständlicher und klarer. Es folgt eine gemeinsame Abstimmung über das weitere Vorgehen im Team. Danach werden mit der Fachstelle NÖ nun weitere Schritte geplant.
Wir wollen Regeln und Richtlinien in unserem Betrieb etablieren und einen Wandel in unserer Betriebskultur zum Thema Konsum anstoßen. Können Sie uns unterstützen?
Firma C sieht den Bedarf und die Notwendigkeit, sich dem Thema Suchtprävention umfangreich annehmen. Es wurde bereits intern angesprochen, dass es unbedingt notwendig wäre, Regeln für den Konsum bzw. Nichtkonsum aufzustellen. Mitarbeiter*innen mit einer möglichen Suchtproblematik soll geholfen werden, so der Wunsch von Firma C. Der Betrieb möchte seine Verantwortung tragen und nicht länger wegschauen.
Nach einem telefonischen Erstgespräch mit einer Mitarbeiter*in der Fachstelle NÖ stellt sich heraus, dass hier die Implementierung eines betrieblichen Suchtpräventionsprogramms die optimale Vorgehensweise ist. Ein*e Referent*in der Fachstelle NÖ kommt vor Ort, um Entscheidungsträgern das betriebliche Suchtpräventionsprogramm nochmals genauer vorzustellen.
Firma C entschließt sich, ein betriebliches Suchtpräventionsprogramm umzusetzen. Eines der Kernthemen soll dabei die Erstellung einer Richtlinie zum Thema Suchtprävention sowie ein darin enthaltener Stufenplan sein. Konkrete Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung aller Mitarbeiter*innen sind ebenso angedacht.
Der*die Referent*in der Fachstelle NÖ hilft bei der Etablierung einer internen Steuerungsgruppe und begleitet und unterstützt den Betrieb bei der Erstellung der Richtlinie, Maßnahmenplanung und ‑umsetzung.
Firma C leistet durch die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen. Zudem kommt es zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Führungs- und Arbeitsklimas. Nicht zuletzt profitiert Firma C auch davon, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten.
Bieten Sie auch Vorträge für unsere Mitarbeiter*innen an?
Firma D hat nicht viele finanzielle und zeitliche Ressourcen, sieht jedoch dennoch die Notwendigkeit, etwas zum Thema Suchtprävention für ihre Mitarbeiter*innen anzubieten. Sie wünscht sich eine Informationsveranstaltung zum Thema Suchtprävention für die gesamte Belegschaft.
Ein*e Referent*in der Fachstelle NÖ kommt vor Ort und hält Vorträge zum Thema.
Mitarbeiter*innen erhalten durch den Vortrag Grundlagenwissen zu Sucht und Suchtprävention. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema wird angeregt.
Bieten Sie Seminare für unsere Mitarbeiter*innen an?
Firma E hat bereits einiges zum Thema Suchtprävention in ihrem Betrieb umgesetzt. Es gibt eine eigene Betriebsvereinbarung zum Thema Suchtprävention samt Stufenplan und auch die Führungskräfte wurden bereits gut geschult. Nun zeigt sich, dass die Informationen noch zu wenig an alle Mitarbeiter*innen herangetragen wurden. Dies will Firma E nun ändern und auch für ihre Mitarbeiter*innen Seminare zum Thema Suchtprävention anbieten.
Ein*e Referent*in der Fachstelle NÖ vermittelt den Mitarbeiter*innen Grundlagenwissen zum Thema Suchtprävention.
Suchtpräventive Angebote für Mitarbeiter*innen tragen dazu bei, das Thema zu enttabuisieren, sich mit dem eigenen Konsum auseinanderzusetzen und auch Sicherheit im Umgang mit betroffenen Kolleg*innen zu bekommen.
Haben Sie ein Angebot für unsere Lehrlinge und Lehrlingsausbilder*innen?
Firma F will sich den Lehrlingen in besonderem Ausmaß annehmen und fragt nach Angeboten bei der Fachstelle NÖ nach.
Ein*e Referent*in der Fachstelle NÖ erarbeitet mit den Jugendlichen in Form von Workshops Basisinformationen zum Thema Sucht und Suchtprävention. Eigene Konsumgewohnheiten der Lehrlinge werden im Workshop reflektiert und persönliche Ressourcen und Stärken hervorgehoben. Auch Schwerpunkte zu speziellen Themen wie z. B. Digitale Medien, Nikotin, Alkohol, Glückspiel etc. können gesetzt werden.
Zusätzlich entscheidet sich die Firma E zur Durchführung eines Seminars für Lehrlingsausbilder*innen um diesen auch wichtige Informationen zukommen zu lassen, wie in diesem wichtigen Lebensphase die jungen Mitarbeiter*innen am besten unterstützt werden können. Die Lehrlingsausbilder*innen erhalten Basisinformationen zum Thema Suchtprävention, um mehr Sicherheit und Kompetenzen im Umgang mit dem Thema Sucht bzw. problematischem Konsum zu erlangen. Es werden Unterstützungsmöglichkeiten von Ausbilder*innen für ihre Lehrlinge reflektiert.
Wir haben einen Mitarbeiter, der wiederholt alkoholisiert zum Dienst erschienen ist. Können Sie uns beraten, was wir tun können?
Firma G meldet sich bei der Fachstelle NÖ wegen eines Anlassfalls im Betrieb und sucht nach Unterstützung, wie mit dem*der Mitarbeiter*in umgegangen werden kann.
Im telefonischen Erstgespräch mit der Firma G wird auf die aktuelle Situation eingegangen und der aktuelle Anlassfall besprochen. In weiterer Folge gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, je nach Möglichkeiten des Betriebs. Diese reichen von Coaching für den konkreten Fall, Führungskräfteschulungen, Mitarbeiter*innenschulungen, Erstellung eines Stufenplans bzw. einer Richtlinie bis zur Etablierung eines Suchtpräventionsprogramms im Unternehmen.
Firma G hat aktuell weder zeitliche noch finanzielle Ressourcen, ein umfangreiches betriebliches Suchtpräventionsprogramm in Angriff zu nehmen. Jedoch wünscht sie sich zumindest Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Richtlinie zu Regeln im Betrieb, sowie eine Schulung für Führungskräfte, um diese zu unterstützen, passend bei zukünftigen Anlassfällen reagieren zu können.
Eine Referent*in der Fachstelle NÖ begleitet den Betrieb bei diesem Vorhaben und steht unterstützend zur Seite.
Wir hoffen, Sie konnten sich durch diese Beispiele einen guten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote verschaffen.
Ergreifen Sie die Chance und melden Sie sich bei der Fachstelle NÖ! Schlussendlich profitiert Ihr Unternehmen auf vielfache Weise – Suchtprävention dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter*innen und trägt zur Reduktion von Arbeitsunfällen Fehlzeiten und Kündigungen bei. Weitere Auswirkungen sind verbessertes Arbeitsklima und Steigerung der Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter*innen. Co-Verhalten und Mobbing können reduziert werden. Zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Abhängigkeit.
Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns zu einem Erstgespräch melden. Gemeinsam werden wir ein für Sie passendes Angebots-Paket besprechen, und Ihnen eine*n Referent*in für die Umsetzung vermitteln.
