Erwachsene sitzen in Bankreihen, haben ihren Laptop oder Tablet bei sich und hören einer Vortragenden zu

Vie­le Entscheidungsträger*innen haben bereits erkannt, dass die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Sucht­prävention einen gro­ßen Impact auf die Gesund­heit und Sicher­heit ihrer Mitarbeiter*innen hat und sie damit ihrer gesetz­li­chen Für­sor­ge­pflicht nach­kom­men. Oft stellt sich gera­de am Beginn des Vor­ha­bens jedoch für vie­le die Fra­ge: Wie gehe ich das am bes­ten für mei­nen Betrieb an?

Im Fol­gen­den wol­len wir exem­pla­risch mög­li­che Anfra­gen von Betrie­ben bei der Fach­stel­le NÖ dar­stel­len, damit Sie ein Gefühl dafür bekom­men, wel­che Unter­stüt­zungs­mög­lich­keit es gibt. Dies soll Ihnen dabei hel­fen, für sich zu ent­schei­den, wel­ches Ange­bot für Ihren Betrieb das pas­sends­te ist.

Haben Sie ein Ange­bot für unse­re Führungskräfte?

Fir­ma A merkt, dass ihre Füh­rungs­kräf­te häu­fig rat­los vor Her­aus­for­de­run­gen mit kon­su­mie­ren­den Mitarbeiter*innen ste­hen und möch­te Unter­stüt­zung anbie­ten, um sie für das The­ma Abhän­gig­keit und pro­ble­ma­ti­schen Kon­sum fit zu machen.

Die Teilnehmer*innen erhal­ten Wis­sen über Grund­la­gen der Sucht­prävention (Ursa­chen, Schutz & Risi­ko­fak­to­ren etc.), Abhän­gig­keits­er­kran­kun­gen und die Früh­erken­nung von pro­ble­ma­ti­schem Kon­sum- bzw. Sucht­ver­hal­ten. Ein zen­tra­ler Inhalt von Füh­rungs­kräf­te­schu­lun­gen ist der Umgang mit Anlass­fäl­len. Füh­rungs­kräf­te bekom­men in Semi­na­ren wert­vol­les Know-how zur Gesprächs­füh­rung und zu recht­li­chen Fra­gen bei ver­mu­te­tem Sucht­mit­tel­kon­sum vermittelt.

Die Teil­nah­me an die­ser Schu­lung stärkt die Teilnehmer*innen von Fir­ma A, ihre Rol­le als Füh­rungs­kraft wahr­zu­neh­men und früh­zei­tig bei Auf­fäl­lig­kei­ten von Mitarbeiter*innen zu reagieren.

Was ist denn über­haupt alles mög­lich? Wir wis­sen noch nicht, was das pas­sends­te Ange­bot für uns ist.

Fir­ma B denkt an, das The­ma Sucht­prävention für Ihren Betrieb in Angriff zu neh­men, hat aber noch kei­ne kon­kre­ten Vor­stel­lun­gen über das Aus­maß und die Mög­lich­kei­ten. Des­halb wünscht sie sich für Ent­schei­dungs­trä­ger Infor­ma­tio­nen in Form eines Sen­si­bi­li­sie­rungs­vor­trags.

Ein*e Referent*in der Fach­stel­le NÖ gibt einen Ein­blick in die Grund­la­gen der Sucht­prävention sowie einen Über­blick der Mög­lich­kei­ten und Ange­bo­te, die im Betrieb gesetzt wer­den könnten.

Nach dem Vor­tag ist für die Ent­schei­dungs­trä­ger von Fir­ma B vie­les ver­ständ­li­cher und kla­rer. Es folgt eine gemein­sa­me Abstim­mung über das wei­te­re Vor­ge­hen im Team. Danach wer­den mit der Fach­stel­le NÖ nun wei­te­re Schrit­te geplant.

Wir wol­len Regeln und Richt­li­ni­en in unse­rem Betrieb eta­blie­ren und einen Wan­del in unse­rer Betriebs­kul­tur zum The­ma Kon­sum ansto­ßen. Kön­nen Sie uns unterstützen?

Fir­ma C sieht den Bedarf und die Not­wen­dig­keit, sich dem The­ma Sucht­prävention umfang­reich anneh­men. Es wur­de bereits intern ange­spro­chen, dass es unbe­dingt not­wen­dig wäre, Regeln für den Kon­sum bzw. Nicht­kon­sum auf­zu­stel­len. Mitarbeiter*innen mit einer mög­li­chen Sucht­pro­ble­ma­tik soll gehol­fen wer­den, so der Wunsch von Fir­ma C. Der Betrieb möch­te sei­ne Ver­ant­wor­tung tra­gen und nicht län­ger wegschauen.

Nach einem tele­fo­ni­schen Erst­ge­spräch mit einer Mitarbeiter*in der Fach­stel­le NÖ stellt sich her­aus, dass hier die Imple­men­tie­rung eines betrieb­li­chen Sucht­prä­ven­ti­ons­pro­gramms  die opti­ma­le Vor­ge­hens­wei­se ist. Ein*e Referent*in der Fach­stel­le NÖ kommt vor Ort, um Ent­schei­dungs­trä­gern das betrieb­li­che Sucht­prä­ven­ti­ons­pro­gramm noch­mals genau­er vorzustellen.

Fir­ma C ent­schließt sich, ein betrieb­li­ches Sucht­prä­ven­ti­ons­pro­gramm umzu­set­zen. Eines der Kern­the­men soll dabei die Erstel­lung einer Richt­li­nie zum The­ma Sucht­prävention sowie ein dar­in ent­hal­te­ner Stu­fen­plan sein. Kon­kre­te Maß­nah­men zur Infor­ma­ti­on und Sen­si­bi­li­sie­rung aller Mitarbeiter*innen sind eben­so angedacht.

Der*die Referent*in der Fach­stel­le NÖ hilft bei der Eta­blie­rung einer inter­nen Steue­rungs­grup­pe und beglei­tet und unter­stützt den Betrieb bei der Erstel­lung der Richt­li­nie, Maß­nah­men­pla­nung und ‑umset­zung.

Fir­ma C leis­tet durch die inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma einen wich­ti­gen Bei­trag für den Erhalt und die För­de­rung der Gesund­heit ihrer Mitarbeiter*innen. Zudem kommt es zu einer Ver­bes­se­rung der Arbeits­si­cher­heit und des Füh­rungs- und Arbeits­kli­mas. Nicht zuletzt pro­fi­tiert Fir­ma C auch davon, die Arbeits- und Leis­tungs­fä­hig­keit der Beschäf­tig­ten zu erhalten.

Bie­ten Sie auch Vor­trä­ge für unse­re Mitarbeiter*innen an?

Fir­ma D hat nicht vie­le finan­zi­el­le und zeit­li­che Res­sour­cen, sieht jedoch den­noch die Not­wen­dig­keit, etwas zum The­ma Sucht­prävention für ihre Mitarbeiter*innen anzu­bie­ten. Sie wünscht sich eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum The­ma Sucht­prävention für die gesam­te Belegschaft.

Ein*e Referent*in der Fach­stel­le NÖ kommt vor Ort und hält Vor­trä­ge zum Thema.

Mitarbeiter*innen erhal­ten durch den Vor­trag Grund­la­gen­wis­sen zu Sucht und Sucht­prävention. Eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma wird angeregt.

Bie­ten Sie Semi­na­re für unse­re Mitarbeiter*innen an?

Fir­ma E hat bereits eini­ges zum The­ma Sucht­prävention in ihrem Betrieb umge­setzt. Es gibt eine eige­ne Betriebs­ver­ein­ba­rung zum The­ma Sucht­prävention samt Stu­fen­plan und auch die Füh­rungs­kräf­te wur­den bereits gut geschult. Nun zeigt sich, dass die Infor­ma­tio­nen noch zu wenig an alle Mitarbeiter*innen her­an­ge­tra­gen wur­den. Dies will Fir­ma E nun ändern und auch für ihre Mitarbeiter*innen Semi­na­re zum The­ma Sucht­prävention anbieten.

Ein*e Referent*in der Fach­stel­le NÖ ver­mit­telt den Mitarbeiter*innen Grund­la­gen­wis­sen zum The­ma Suchtprävention.

Sucht­prä­ven­ti­ve Ange­bo­te für Mitarbeiter*innen tra­gen dazu bei, das The­ma zu ent­ta­bui­sie­ren, sich mit dem eige­nen Kon­sum aus­ein­an­der­zu­set­zen und auch Sicher­heit im Umgang mit betrof­fe­nen Kolleg*innen zu bekommen.

Haben Sie ein Ange­bot für unse­re Lehr­lin­ge und Lehrlingsausbilder*innen?

Fir­ma F will sich den Lehr­lin­gen in beson­de­rem Aus­maß anneh­men und fragt nach Ange­bo­ten bei der Fach­stel­le NÖ nach.

Ein*e Referent*in der Fach­stel­le NÖ erar­bei­tet mit den Jugend­li­chen in Form von Work­shops Basis­in­for­ma­tio­nen zum The­ma Sucht und Sucht­prävention. Eige­ne Kon­sum­ge­wohn­hei­ten der Lehr­lin­ge wer­den im Work­shop reflek­tiert und per­sön­li­che Res­sour­cen und Stär­ken her­vor­ge­ho­ben. Auch Schwer­punk­te zu spe­zi­el­len The­men wie z. B. Digi­ta­le Medi­en, Niko­tin, Alko­hol, Glück­spiel etc. kön­nen gesetzt werden.

Zusätz­lich ent­schei­det sich die Fir­ma E zur Durch­füh­rung eines Semi­nars für Lehrlingsausbilder*innen um die­sen auch wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zukom­men zu las­sen, wie in die­sem wich­ti­gen Lebens­pha­se die jun­gen Mitarbeiter*innen am bes­ten unter­stützt wer­den kön­nen. Die Lehrlingsausbilder*innen erhal­ten Basis­in­for­ma­tio­nen zum The­ma Sucht­prävention, um mehr Sicher­heit und Kom­pe­ten­zen im Umgang mit dem The­ma Sucht bzw. pro­ble­ma­ti­schem Kon­sum zu erlan­gen. Es wer­den Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten von Ausbilder*innen für ihre Lehr­lin­ge reflektiert.

Wir haben einen Mit­ar­bei­ter, der wie­der­holt alko­ho­li­siert zum Dienst erschie­nen ist. Kön­nen Sie uns bera­ten, was wir tun können?

Fir­ma G mel­det sich bei der Fach­stel­le NÖ wegen eines Anlass­falls im Betrieb und sucht nach Unter­stüt­zung, wie mit dem*der Mitarbeiter*in umge­gan­gen wer­den kann.

Im tele­fo­ni­schen Erst­ge­spräch mit der Fir­ma G wird auf die aktu­el­le Situa­ti­on ein­ge­gan­gen und der aktu­el­le Anlass­fall bespro­chen. In wei­te­rer Fol­ge gibt es unter­schied­li­che Her­an­ge­hens­wei­sen, je nach Mög­lich­kei­ten des Betriebs. Die­se rei­chen von Coa­ching für den kon­kre­ten Fall, Füh­rungs­kräf­te­schu­lun­gen, Mitarbeiter*innenschulungen, Erstel­lung eines Stu­fen­plans bzw. einer Richt­li­nie bis zur Eta­blie­rung eines Sucht­prä­ven­ti­ons­pro­gramms im Unternehmen.

Fir­ma G hat aktu­ell weder zeit­li­che noch finan­zi­el­le Res­sour­cen, ein umfang­rei­ches betrieb­li­ches Sucht­prä­ven­ti­ons­pro­gramm in Angriff zu neh­men. Jedoch wünscht sie sich zumin­dest Unter­stüt­zung bei der Aus­ar­bei­tung einer Richt­li­nie zu Regeln im Betrieb, sowie eine Schu­lung für Füh­rungs­kräf­te, um die­se zu unter­stüt­zen, pas­send bei zukünf­ti­gen Anlass­fäl­len reagie­ren zu können. 

Eine Referent*in der Fach­stel­le NÖ beglei­tet den Betrieb bei die­sem Vor­ha­ben und steht unter­stüt­zend zur Seite.

Wir hof­fen, Sie konn­ten sich durch die­se Bei­spie­le einen guten Über­blick über mög­li­che Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te verschaffen.

Ergrei­fen Sie die Chan­ce und mel­den Sie sich bei der Fach­stel­le NÖ! Schluss­end­lich pro­fi­tiert Ihr Unter­neh­men auf viel­fa­che Wei­se – Sucht­prävention dient dem Schutz der Gesund­heit und Sicher­heit ihrer Mitarbeiter*innen und trägt zur Reduk­ti­on von Arbeits­un­fäl­len Fehl­zei­ten und Kün­di­gun­gen bei. Wei­te­re Aus­wir­kun­gen sind ver­bes­ser­tes Arbeits­kli­ma und Stei­ge­rung der Leis­tungs­fä­hig­keit und Moti­va­ti­on der Mitarbeiter*innen. Co-Ver­hal­ten und Mob­bing kön­nen redu­ziert wer­den. Zudem leis­ten Sie einen wert­vol­len Bei­trag zur Ent­ta­bui­sie­rung des The­mas Abhängigkeit.

Wir freu­en uns, wenn Sie sich bei uns zu einem Erst­ge­spräch mel­den. Gemein­sam wer­den wir ein für Sie pas­sen­des Ange­bots-Paket bespre­chen, und Ihnen eine*n Referent*in für die Umset­zung vermitteln.


AUTORIN
Mag.a Maria Laaber 
Refe­ren­tin der Fach­stel­le NÖ