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Tabak­freie Niko­tin­beu­tel, auch „Nico­tin-Pou­ch­es“ oder „Nic-Bags“ genannt und unter ver­schie­de­nen Mar­ken­na­men wie „Skruf“, „Faro“ etc. erhält­lich, wer­den der­zeit an vie­len Ver­kaufs­stel­len (z. B. Tra­fi­ken, Tank­stel­len oder Auto­ma­ten) ange­bo­ten und immer häu­fi­ger auch von Jugend­li­chen kon­su­miert. Unter­schied­li­che Geschmacks­rich­tun­gen und anspre­chen­de Ver­pa­ckun­gen machen den Kon­sum die­ser Pro­duk­te noch ver­lo­cken­der. Eltern und Lehrer*innen ste­hen die­sem Trend besorgt gegen­über. Wir wol­len dazu aufklären.

Was sind Nik­to­tin­beu­tel?
Niko­tin­beu­tel sind klei­ne Beu­tel, die haupt­säch­lich aus Niko­tin, Pflan­zen­fa­sern und Aro­men bestehen. Sie wer­den in der Mund­höh­le meist unter die Ober­lip­pe geklemmt und dort belas­sen. Auf die­sem Wege wird das Niko­tin über die Mund­schleim­haut vom Kör­per aufgenommen.

Sind Niko­tin­beu­tel unbe­denk­lich?
Niko­tin­beu­tel ent­hal­ten, wie der Name schon sagt, Niko­tin, wel­ches sehr schnell abhän­gig machen kann.

Niko­tin regt im Gehirn das soge­nann­te „Beloh­nungs­zen­trum“ an, was unmit­tel­bar ein Wohl­ge­fühl bezie­hungs­wei­se ein Gefühl von Beru­hi­gung erzeugt. Außer­dem wirkt die Sub­stanz anre­gend auf Hirn­area­le, die für Wach­heit und die Stei­ge­rung der Auf­merk­sam­keits­leis­tung ver­ant­wort­lich sind. Unter ande­rem ver­ur­sacht Niko­tin die Stei­ge­rung der Herz­fre­quenz, Atem­fre­quenz und eine erhöh­te Schmerz­emp­find­lich­keit. Die Ver­en­gung von Blut­ge­fä­ßen und auf­grund des­sen ein Anstei­gen des Blut­drucks sind wei­te­re Aus­wir­kun­gen auf den Kör­per. Es för­dert zudem die Blut­ge­rin­nungs­nei­gung, was die Gefahr von Throm­bo­sen erhöht.1
Bereits wäh­rend des Abbaus von Niko­tin im Kör­per ent­wi­ckelt sich ein erneu­tes Ver­lan­gen, um das gewünsch­te Wohl­ge­fühl wie­der zu errei­chen. Bleibt der Nach­schub zu lan­ge aus, ent­ste­hen unan­ge­neh­me Ent­zugs­sym­pto­me wie zum Bei­spiel Unru­he, Gereizt­heit und Unkon­zen­triert­heit.1

Beson­ders beim Erst­kon­sum bzw. bei uner­fah­re­nen Konsument*innen, wie es Jugend­li­che sind, kann es zu Über­do­sie­run­gen und Niko­tin­ver­gif­tun­gen kommen. 

Aku­te Ver­gif­tungs­er­schei­nun­gen sind von der Dosis abhän­gig und kön­nen zu Übel­keit und Erbre­chen füh­ren. Zudem kann eine Über­do­sie­rung Atem­not und epi­lep­ti­sche Anfäl­le aus­lö­sen.2
Niko­tin­beu­tel gibt es in unter­schied­li­chen Stär­ken. Auch die Dau­er des Ver­bleibs im Mund ist aus­schlag­ge­bend dafür, wie­viel Niko­tin schluss­end­lich vom Kör­per auf­ge­nom­men wird.
Lang­fris­ti­ge gesund­heit­li­che Aus­wir­kun­gen des Kon­sums von Niko­tin­beu­teln sind noch unbe­kannt. Neben der bereits erwähn­ten Gefahr der Niko­tin­ab­hän­gig­keit kön­nen mög­li­che Neben­wir­kun­gen unter ande­rem Rei­zun­gen des Zahn­fleisches, ein wun­der Mund und Brech­reiz sein.3
Niko­tin­beu­tel sind somit kei­nes­wegs unge­fähr­lich und gehö­ren nicht in die Hän­de von Kin­dern und Jugendlichen!

Was sagt das Gesetz?
Niko­tin­beu­tel ent­hal­ten kei­nen Tabak. Des­halb fal­len sie auch nicht unter das Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz4 (TNRSG), wel­ches unter ande­rem das Ver­bot des Inver­kehr­brin­gens von Tabak­er­zeug­nis­sen regelt. 

Wäh­rend der Ver­kauf und der Ver­sand­han­del von Tabak zum ora­len Gebrauch (z. B. Snus) und Kau­ta­bak im besag­ten Gesetz ver­bo­ten sind, schlüp­fen Niko­tin­beu­tel lei­der durch die­se Rege­lun­gen durch, da sie kei­nen Tabak ent­hal­ten und auch nicht unter die im Gesetz genann­ten ver­wand­ten Erzeug­nis­se fal­len. Des­halb sind Niko­tin­beu­tel der­zeit in Öster­reich legal erhält­lich! Die Tabak­in­dus­trie macht sich die­ses Schlupf­loch zu Nut­ze und setzt ver­mehrt auf den Ver­kauf die­ser Produkte.

Wie sieht es mit dem Jugend­schutz aus?
Im NÖ Jugend­ge­setz5 wer­den kon­kret Tabak­er­zeug­nis­se und ver­wand­te Erzeug­nis­se nach dem TNRSG erwähnt (hier ist der Erwerb, Besitz und Kon­sum an all­ge­mein zugäng­li­chen Orten und bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res ver­bo­ten). Die Sub­stanz Niko­tin wird aber nicht spe­zi­fisch ange­führt.
Somit sind Niko­tin­beu­tel im NÖ Jugend­ge­setz nicht expli­zit gere­gelt. Im Bereich der Schu­le könn­te der Kon­sum von Niko­tin­beu­teln zumin­dest mit einem Ver­bot in der Haus­ord­nung gere­gelt werden.

Fazit: Wün­schens­wert wäre, dass es hier bald zu einer Nach­bes­se­rung kommt und die Geset­zes­la­ge zu Niko­tin­beu­teln ein­deu­ti­ger wird.  Eine Auf­nah­me von Niko­tin­beu­teln in das Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz ist drin­gend nötig.

Was kön­nen Eltern und Pädagog*innen tun?
Um mit Kin­dern und Jugend­li­chen für ein spe­zi­el­les The­ma wie Niko­tin­beu­tel eine gute Gesprächs­ba­sis zu haben, macht es Sinn, sich vor­ab Infor­ma­tio­nen dazu zu besor­gen. Indem Sie sich hier in die­sem Arti­kel infor­mie­ren, haben Sie somit bereits den ers­ten Schritt gesetzt.

The­ma­ti­sie­ren Sie Niko­tin­beu­tel mit Ihrem Kind bzw. Ihren Schüler*innen! Eine offe­ne, sach­li­che und wert­schät­zen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on rund um das The­ma begüns­tigt eine gute Aus­ein­an­der­set­zung damit und stärkt das Ver­trau­en Ihres Kin­des bzw. Ihrer Schüler*innen, sich mit Ihnen über alle oder zumin­dest vie­le Din­ge, die Kin­der und Jugend­li­che beschäf­ti­gen, aus­tau­schen zu können.

Dabei ist es wich­tig, eine kla­re Hal­tung gegen den Kon­sum von Niko­tin­pro­duk­ten ein­zu­neh­men, egal ob die­se geraucht wer­den oder in Form von Niko­tin­beu­teln kon­su­miert wer­den! Neh­men Sie Gefüh­le und Mei­nun­gen des Kin­des ernst. Spre­chen Sie mit Ihrem Kind bzw. mit Ihren Schüler*innen über die Grün­de, war­um Jugend­li­che Niko­tin­beu­tel kon­su­mie­ren und wel­che Vor- und auch Nach­tei­le sie sich davon erwar­ten. Wel­che zugrun­de lie­gen­den Bedürf­nis­se könn­ten hin­ter dem Kon­sum ste­hen? Gibt es ande­re Wege, um die­se Bedürf­nis­se zu stillen?

Vie­le wert­vol­le Tipps zur Gesprächs­füh­rung mit Ihrem Kind rund um das The­ma Rau­chen fin­den Sie in unse­rer Bro­schü­re „Übers Rau­chen reden“. Die­se Tipps kön­nen Sie auch gut für das Gespräch mit Ihrem Kind zum The­ma Niko­tin­beu­tel anwenden.

Sie sind Pädagog*in und wün­schen sich für Ihre Schu­le wei­te­re Unter­stüt­zung? Wir freu­en uns über eine Kon­takt­auf­nah­me! Die Fach­stel­le NÖ bie­tet unter ande­rem Lehrer*innenfortbildungen sowie Work­shops für Schüler*innen rund um die Sub­stan­zen Niko­tin und Alko­hol an. Eben­so ist ein Eltern­abend Teil die­ses Angebots.

Aktu­ell ist das neue Posi­ti­ons­pa­pier „Tabak und Niko­tin“ der öster­rei­chi­schen Fach­stel­len für Sucht­prävention erschie­nen, wel­ches die gemein­sa­me fach­li­che Ein­schät­zung aller neun öster­rei­chi­schen Fach­stel­len zu die­sem The­ma wie­der­gibt.6


AUTORIN
Qua­li­täts­si­che­rung und Pro­jekt­lei­tung Suchtprävention

1Deut­sches Krebs­for­schungs­zen­trum. (o. D.). Wir­kungs­wei­se des Niko­tins.
Zugriff am 17. Jän­ner 2022: https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Nikotin_Wirkung.html

2Deut­sches Krebs­for­schungs­zen­trum. (2015). Gesund­heits­ri­si­ko Niko­tin.
Zugriff am 8. Novem­ber 2021: https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/FzR/FzR_Gesundheitsrisiko_Nikotin_web.pdf

3Uni­ver­si­ty of Nebraska–Lincoln. (o. D.). Nico­ti­ne pou­ch­es: Are they safer than che­wing, smo­king or vaping? Uni­ver­si­ty Health Center.
Zugriff am 4. Novem­ber 2021: https://health.unl.edu/nicotine-pouches-are-they-safer-chewing-smoking-or-vaping

4Rechts­in­for­ma­ti­ons­sys­tem des Bun­des (RIS). (2021, 11. Okto­ber). Gesam­te Rechts­vor­schrift für Tabak- und Nicht­rau­che­rin­nen- bzw. Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz, Fas­sung vom 11.10.2021. RIS.
Zugriff am 11. Okto­ber 2021: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907

5Rechts­in­for­ma­ti­ons­sys­tem des Bun­des (RIS). (2021, 10. Novem­ber). Lan­des­recht kon­so­li­diert Nie­der­ös­ter­reich: Gesam­te Rechts­vor­schrift für NÖ Jugend­ge­setz, Fas­sung vom 10.11.2021. RIS. Zugriff am 10. Novem­ber 2021:  https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000556

6Öster­rei­chi­sche ARGE Sucht­vor­beu­gung (2022): Tabak und Niko­tin. Posi­ti­ons­pa­pier der öster­rei­chi­schen Fach­stel­len für Sucht­prävention.
Zugriff am 23.02.2022: https://www.suchtvorbeugung.net/downloads/ARGE_Positionspapier_Tabak.pdf

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