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Aktu­ell ist das neue Posi­ti­ons­pa­pier „Tabak und Niko­tin“ 1 der öster­rei­chi­schen Fach­stel­len für Sucht­prävention erschie­nen. Das Papier gibt die fach­li­che Ein­schät­zung aller neun öster­rei­chi­schen Fach­stel­len zum The­ma „Tabak und Niko­tin“ wieder.

Neben grund­sätz­li­chen Infor­ma­tio­nen, wie gesund­heit­li­chen Risi­ken und Zah­len zur Prä­va­lenz (Häu­fig­kei­ten des Kon­sums diver­ser Pro­duk­te und der Abhän­gig­keits­häu­fig­keit), geht das Papier einer essen­zi­el­len Fra­ge nach: Was braucht es, um den Niko­tin­kon­sum in der Bevöl­ke­rung zu reduzieren?

Drei Kern­be­rei­che sind für die Reduk­ti­on des Tabak- und Niko­tin­kon­sums unab­ding­bar: Prä­ven­ti­on, Ent­wöh­nung und Tabak- und Niko­tin­kon­trol­le.

Prä­ven­ti­on
Öster­reich­wei­te Maß­nah­men zur Infor­ma­ti­on, Sen­si­bi­li­sie­rung und Mobi­li­sie­rung sol­len die nega­ti­ven Fol­gen des Tabak- und Niko­tin­kon­sums und die posi­ti­ven Effek­te eines niko­tin­frei­en Lebens her­vor­he­ben. Die Stär­kung des Nicht­rau­chens als Norm steht im Zen­trum. Auf­grund des gro­ßen Gefah­ren­po­ten­zi­als von Niko­tin­kon­sum wird die­ser zuneh­mend regle­men­tiert, was zu einer (lang­sa­men) Ver­än­de­rung der gesell­schaft­li­chen Norm führt. Es ist wich­tig, die­se struk­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen in ver­schie­de­nen Settings (z. B. Betrie­ben, Schu­len, Gas­tro­no­mie, etc.) pro­fes­sio­nell zu beglei­ten und even­tu­el­le Wider­stän­de abzu­fe­dern.
Die Öster­rei­chi­sche Sucht­prävention han­delt wis­sen­schafts­ba­siert. Lebens­kom­pe­tenz­pro­gram­me zei­gen gute Ergeb­nis­se in der Sucht­prä­ven­ti­ons­for­schung.  Die­se Pro­gram­me für Kin­der und Jugend­li­che wei­ter­hin umzu­set­zen und flä­chen­de­ckend aus­zu­bau­en, ist ein wich­ti­ges Ziel der Prä­ven­ti­on (sie­he dazu auch Plus und Gemein­sam Stark wer­den). Wesent­lich ist es zudem, Eltern und Erwach­se­ne in ihrer Vor­bild­rol­le zu stär­ken (sie­he dazu z. B. „Übers Rau­chen reden“ oder diver­se Fort­bil­dun­gen für Pädagog*innen z. B. bei Free Your Mind). Schließ­lich soll­ten poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen aller Lebens­be­rei­che auf ihre Sozi­al- und Gesund­heits­ver­träg­lich­keit hin über­prüft wer­den und eine Koope­ra­ti­on von staat­li­chen Stel­len mit Ein­rich­tun­gen der Sucht­prävention ange­strebt werden.

Ent­wöh­nung
Um mög­lichst wirk­sa­me Ent­wöh­nung anzu­bie­ten, ist es wich­tig, auf Basis von Qua­li­täts­kri­te­ri­en Entwöhnexpert*innen aus­zu­bil­den. Die Ent­wöh­nung von Tabak und Niko­tin soll­te öffent­lich geför­dert wer­den. Ein flä­chen­de­cken­des Ange­bot effek­ti­ver ambu­lan­ter und sta­tio­nä­rer Tabak­ent­wöh­nung ist bzw. wäre ziel­füh­rend. So könn­ten auch sozio­öko­no­misch benach­tei­lig­te Raucher*innen bes­ser erreicht wer­den. Das Rauch­frei Tele­fon ist zen­tra­ler Bestand­teil des Reduk­ti­ons­an­ge­bots von Tabak­kon­sum und soll­te aus­rei­chend finan­ziert wer­den. Ein wich­ti­ger wei­te­rer Schritt ist, Gesund­heits­be­ru­fe in Kurz­in­ter­ven­ti­on zu schu­len und deren Bera­tung zu hono­rie­ren (sie­he z. B. Switch). Die Patient*innen wer­den adäquat auf ihr Rauch­ver­hal­ten ange­spro­chen und dadurch zu einem Kon­sum­stopp ange­regt.
Neue Pro­duk­te, wie E‑Zigaretten und Tabak­er­hit­zer, wer­den immer wie­der mit dem Schlag­wort „Harm Reduc­tion“ (Scha­dens­mi­ni­mie­rung) ver­mark­tet. Weder E‑Zigaretten noch Tabak­er­hit­zer sind jedoch mit geprüf­ter Wirk­sam­keit als Sub­sti­tu­ti­on (d. h. eine Sub­stanz wird durch eine ande­re ersetzt) zuge­las­sen. Der für vie­le Men­schen zu erwar­ten­de Scha­den (laut vor­lie­gen­den Daten) über­wiegt bei wei­tem den even­tu­el­len Nut­zen weni­ger Men­schen (Rau­chen­de, die auf­hö­ren wol­len und bereits alle ande­ren Mög­lich­kei­ten der Ent­wöh­nung erfolg­los durch­lau­fen haben). Es wäre fatal, wenn jun­ge Men­schen zu rau­chen begin­nen, weil sie den­ken, dass das Rau­chen mit die­sen Pro­duk­ten wenig gefähr­lich wäre. Durch den Kon­sum von E‑Zigaretten und Tabak­er­hit­zern wer­den zwar weni­ger Schad­stof­fe (z.B. Teer) auf­ge­nom­men, sie sind den­noch schäd­lich und haben hohes Abhängigkeitspotential.

Tabak- und Niko­tin­kon­trol­le
Es kom­men fort­lau­fend neue Pro­duk­te auf den Markt, die ver­su­chen gesetz­li­che Vor­ga­ben zu umge­hen. So wer­den der­zeit Niko­tin­beu­tel ange­bo­ten, die nicht durch das Tabak- und Nichtraucher*innengesetz (TNRSG), wel­ches unter ande­rem das Ver­bot des Inver­kehr­brin­gens von Tabak­er­zeug­nis­sen regelt, erfasst sind. Durch eine brei­te­re Defi­ni­ti­on im TNRSG soll­ten sol­che neu­en Pro­duk­te in Zukunft bes­ser gere­gelt sein. Eine Niko­tin-Ober­gren­ze für frei ver­käuf­li­che Niko­tin-Pro­duk­te wird ange­regt.
Sinn­voll wäre es, die Tabak­steu­er deut­lich zu erhö­hen. Dies ist eine hoch­wirk­sa­me und kos­ten­ef­fi­zi­en­te Maß­nah­me. Es soll­ten ver­gleich­ba­re Pro­duk­te glei­cher­ma­ßen besteu­ert wer­den und auch ver­wand­te Erzeug­nis­se (z. B. E‑Zigaretten) mit einer Tabak­steu­er ver­se­hen wer­den.
Eine wei­te­re Dreh­schrau­be, an der zum Zwe­cke des Kon­sum­rück­gangs von Tabak- und Niko­tin­pro­duk­ten gedreht wer­den kann, ist das Durch­set­zen von rauch­frei­en Innen­räu­men. Die Umset­zung der rauch­frei­en Innen­räu­me in der Gas­tro­no­mie war ein Mei­len­stein dazu. Ein rauch­frei­es Umfeld schützt die Gesund­heit, redu­ziert Gele­gen­hei­ten zum Kon­sum und trägt ein Stück dazu bei, dass Nicht­rau­chen als Norm wahr­ge­nom­men wird.
In Öster­reich ist Wer­bung für Tabak­pro­duk­te und ver­wand­te Erzeug­nis­se ver­bo­ten, was sehr zu begrü­ßen ist. Ein­zig in Tabak­fach­ge­schäf­ten und an deren Außen­flä­chen ist dies noch mög­lich. Hier soll­te nach­ge­bes­sert und die Wer­be­mög­lich­keit auf die­sen Flä­chen ein­ge­schränkt wer­den. Zudem soll­te Wer­bung über Sozia­le Medi­en (z. B. über Influencer*innen) nach Mög­lich­keit unter­bun­den wer­den – hier gibt es für Kon­zer­ne ein Schlupf­loch. Inter­na­tio­na­le Mög­lich­kei­ten für Regu­lie­run­gen von Wer­bung müs­sen aus­ge­lo­tet wer­den.
Pro­dukt­re­gu­lie­rung (Lizen­zie­rung von Ver­kaufs­stel­len, stan­dar­di­sier­te Ver­pa­ckun­gen) sowie Maß­nah­men, um den Ille­ga­len Han­del zu unter­bin­den, sind wei­te­re wich­ti­ge Schrit­te der Tabak- und Niko­tin­kon­trol­le.
Schließ­lich begrü­ßen alle öster­rei­chi­schen Fach­stel­len die Anhe­bung der Alters­gren­ze für den Tabak­kon­sum  auf 18 Jah­re und set­zen sich für ein gemein­sa­mes öster­rei­chi­sches Jugend­ge­setz ein. Der­zeit ist der Jugend­schutz in jedem Bun­des­land auto­nom gere­gelt. Außer­dem ist es wich­tig, dass auch neue Pro­duk­te (wie z. B. Niko­tin­beu­tel) dar­in gere­gelt wer­den und vorraus­schau­end alle Pro­duk­te, wel­che zur Niko­tin­auf­nah­me bestimmt sind, auto­ma­tisch in das Jugend­ge­setz inte­griert wer­den, sofern sie nicht als phar­ma­ko­lo­gi­sche Pro­duk­te defi­niert sind.

Struk­tu­ren und Vor­aus­set­zun­gen
Um das alles umset­zen zu kön­nen, bedarf es pas­sen­der Struk­tu­ren und Vor­aus­set­zun­gen.
Eine lang­fris­ti­ge öster­reich­wei­te Tabak- und Niko­tin­stra­te­gie umzu­set­zen, ist drin­gend not­wen­dig. Wich­tig ist, dass die­se Stra­te­gie wis­sens­ba­siert erstellt wird, dass sie auf bereits erfolg­rei­che Stra­te­gien zurück­greift und dass Prä­ven­ti­on, Ent­wöh­nung und Tabak- und Niko­tin­kon­trol­le dar­in Berück­sich­ti­gung fin­den. Die im Jahr 2021 vom Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Auf­trag gege­be­ne „Tabak- und Niko­tin­stra­te­gie Öster­reich“, bei der rund 50 Insti­tu­tio­nen ein­be­zo­gen wer­den, könn­te eine gute Grund­la­ge dar­stel­len, um pas­sen­de Struk­tu­ren und Vor­aus­set­zun­gen zu schaffen.

Außer­dem besteht die Not­wen­dig­keit, den welt­wei­ten Ein­fluss der Tabak­in­dus­trie auf Par­la­men­te und Regie­run­gen zu verringern.


AUTORIN
Qua­li­täts­si­che­rung und Pro­jekt­lei­tung Suchtprävention

1Öster­rei­chi­sche ARGE Sucht­vor­beu­gung (2022): Tabak und Niko­tin. Posi­ti­ons­pa­pier der öster­rei­chi­schen Fach­stel­len für Sucht­prävention.
Zugriff am 25.04.2022

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